Liste der Pflichten, die jeder Vermieter im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erfüllen muss:
Bescheid über die Genehmigung für das Anbieten von gastgewerblichen Dienstleistungen im Haushalt (Wirtschaftsamt, Poreč)
Standardisierte Hinweistafel
Gästeliste (wird über eVisitor geführt)
Preisliste (muss nicht beglaubigt werden)
Rechnungen
Umsatzevidenz
Evakuierungsplan
Erste Hilfe Kasten
Hausordnung
Information über die Art des Einreichens einer Gästebeschwerde
Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrags für die Kurtaxe (3 Raten – Fälligkeit 31.07.,31.08.,30.09.)
Zahlung eines jährlichen pauschalen Steuerbetrags
Zahlung des touristischen Mitgliedsbeitrags (3 Raten – Fälligkeit 31.07.,31.08.,30.09. oder einmalig bis zum 31.07.)
Normen der Lebensmittel und Getränke (falls der Vermieter die Dienstleistung eines Frühstücks anbietet)
Dokument herunterladen ANWEISUNGEN FÜR VERMIETER VON ZIMMERN, FERIENWOHNUNGEN (APPARTEMENTS) UND FERIENHÄUSERN.pdf
BESCHEID ÜBER DIE GENEHMIGUNG FÜR DAS ANBIETEN VON GASTGEWERBLLICHEN DIENSTLEISTUNGEN IM HAUSHALT
Für das Anbieten von gastgewerblichen Dienstleistungen im Haushalt ist der Vermieter verpflichtet, einen Bescheid über die Genehmigung für das Anbieten von gastgewerblichen Dienstleistungen im Haushalt beim zuständigen Amt einzuholen. Das zuständige Amt ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des ordentlich abgegebenen Antrags zu bearbeiten.
Der Bescheid über die Genehmigung verliert seine Gültigkeit mit dem Tod des Vermieters oder der Abmeldung des Vermieters am Tag angeführt in der Abmeldung oder am Tag des Einreichens der Abmeldung beim zuständigen Amt.
Der Bescheid wird von der Verwaltungsabteilung für Tourismus der Gespanschaft Istrien – Zweigstelle Poreč, Obala M.Tita 4, Tel.052 371 308 erbracht (Empfang von Parteien: Montag und Freitag von 9:00 bis 11:00; Dienstag von 12:30 bis 15:30; Mittwoch nach Vorladung).
Als gastgewerbliche Dienstleistungen im Haushalt werden betrachtet:
- Dienstleistung der Unterkunft in Zimmern, Ferienwohnungen (Appartements) und Ferienhäusern, die das Eigentum des Vermieters sind, bis maximal 10 Zimmer, beziehungsweise 20 Betten, zu denen nicht Zustellbetten gezählt werden.
- Dienstleistungen der Unterkunft im Camp, organisiert auf dem Grundstück im Eigentum des Vermieters, mit maximal 10 Unterkunftseinheiten, beziehungsweise für 30 Gäste gleichzeitig, zu denen nicht Kinder im Alter bis zu 12 Jahren gezählt werden.
- Dienstleistungen eines Frühstücks, einer Halbpension oder Vollpension für Gäste, welchen der Vermieter die Dienstleistung der Unterkunft im Zimmer, der Ferienwohnung (Appartement) und Ferienhaus anbietet.
STANDARDISIERTE HINWEISTAFEL
Hersteller, die eine Zustimmung des Ministeriums für Tourismus und Sport für die Anfertigung von Hinweistafeln haben:
Kordun – Lav d.d. - Matka Laginje 10, 47000 Karlovac; Tel: 047 645 561; E-Mail: prodaja-lav@kordun.hr
Jaguar d.o.o. - Hrvojeva 6, 21000 Split; Tel: 021 343 888; E-Mail: jaguar@post.htnet.hr
Binar d.o.o. - Livanjska 12, 21000 Split; Tel: 021 344 442; E-Mail: binar@st.htnet.hr
Robi, obrt za usluge reklamiranja i pranje automobila (Handel für Werbedienstleistungen und Autowäsche), Inh. Vesela Mikić - Put Nina 129a, 23000 Zadar; Tel: 023 220 655; E-Mail: mikic@gmail.com
Negras d.o.o., Županićeva 6, 52440 Poreč; Tel.: 052/431-046; 091/1904 965; 091/5230 380; E-Mail: info.negras@gmail.com
Tramax d.o.o., Mažuranićevo šetalište 26, 21000 Split; Tel.: 021/548-808; E-Mail: info@tramax.hr
Skripta tisak d.o.o. , F. Kuhača 12, 31000 Osijek; Tel.: 031/203-900, Fax: 031/215-960; E-Mail: tisak@skripta.hr
Condor B&B d.o.o., Križine 8, 21000 Split; Tel.: 021/460-143, E-Mail: condor.split@gmail.com
Signoprom d.o.o., Rašenički put 10/5, 10000 Zagreb, Telefon +01/3890688, E-Mail signoprom@signoprom.hr
GÄSTELISTE
Gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Art und Weise der Führung einer Liste von Touristen sowie über die Form und den Inhalt des Formulars zur Anmeldung von Touristen beim Tourismusverband wird die Liste von Touristen sowie die An- und Abmeldung von Touristen über das eVisitor System, als zentrales elektronisches System zur An- und Abmeldung von Touristen in der Republik Kroatien, durchgeführt.
Es ist notwendig, die Gäste innerhalb von 24 Stunden ab deren Ankunft/Abreise an- und abzumelden.
PREISLISTE
Die Preisliste muss in jedem Objekt (Zimmer, Ferienwohnung/Appartement, Ferienhaus, Camp) gut sichtbar angebracht sein und bedarf keiner Beglaubigung.
Vermieter, die zur Zahlung der jährlichen pauschalen Kurtaxe verpflichtet sind, sind verpflichtet, den Betrag der Kurtaxe in den Preis der Unterkunftsleistung mit einzuberechnen (er darf nicht gesondert ausgewiesen werden). Es ist wichtig, in der Preisliste einen Hinweis darauf zu geben, zu welcher Klasse des Tourismusorts das Unterkunftsobjekt gehört, sowie auch auf den Pauschalbetrag der Kurtaxe pro Bett.
Ein Vermieter, der den Gästen neben der Unterkunft auch Frühstück, Halbpension und Vollpension anbietet, ist verpflichtet, die Normen für Lebensmittel und Getränke für jede einzelne Speise und jedes einzelne Getränk festzulegen, sofern er solche Dienstleistungen anbietet, und die Dienstleistungen gemäß den festgelegten Normen anzubieten sowie auf Anfrage dem Gast die Normen vorzulegen (muss nicht beglaubigt werden).
Die Preisliste muss folgende Positionen beinhalten:
Grundlegende Daten des Vermieters (Bezeichnung der Unterkunft, Vor- und Nachname des Eigentümers, Adresse und OIB-persönliche Identifikationsnummer)
Bezeichnung der Dienstleistung (Übernachtung für 2 Personen, Übernachtung mit Frühstück, Miete einer Ferienwohnung/Appartement…)
Zahlungsart (pro Übernachtung, pro Person, pro Unterkunft, wöchentlich…)
Termin (alle Termine anführen, in welchen sich die Preise unterscheiden, Saisonen…)
Preis (muss unbedingt in Kuna angeführt werden, Euro mit anführen zum Verständnis für ausländische Gäste)
Kurtaxe (falls sie im Preis mit inbegriffen ist, auch diese Angabe mit anführen, plus unbedingt die Beträge anführen)
MwSt. (falls Sie nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind, anführen, dass diese nicht inbegriffen ist; falls der Preis inklusive MwSt. ist, dann gesondert den Nettopreis und die Höhe der MwSt. anführen)
Zusätzliche Dienstleistungen (können sein: Haustiere, Klimaanlage, Reinigung, Frühstück, Parkplatz… während Sie beispielsweise: Fahrradverleih, Transfer, Anmietung von Liegen, Booten u.Ä. nicht anführen können, falls Sie nicht die benötigten Genehmigungen für das Ausführen dieser Tätigkeiten besitzen)
Gültigkeitsdatum der Preisliste (Datum anführen ab wann die Preisliste gültig ist, unten auf der Preisliste)
Unterschrift (eigenhändige Unterschrift des Vermieters dessen Name auf dem Bescheid steht)
RECHNUNG
Für jede geleistete Dienstleistung sind Sie verpflichtet, dem Gast eine Rechnung auszustellen. Die Preise auf der Rechnung müssen identisch mit den Preisen auf der Preisliste sein. Jede Rechnung muss beinhalten:
Ausstellungsort, Rechnungsnummer, Datum der Rechnungsausstellung
Name (Bezeichnung), Adresse und OIB (persönliche Identifikationsnummer)
Art und Anzahl der Produkte und Dienstleistungen, die dargereicht/verkauft wurden
Preise der Dienstleistungen und Produkte, die dargereicht /verkauft wurden
Haushalt ist nicht im Mehrwertsteuersystem oder Betrag der MwSt. (falls Sie im MwSt. System sind)
Betrag des Rabatts, falls Sie dem Gast einen Rabatt auf die Dienstleistungen gewährt haben
Gesamtbetrag, den der Gast zahlen muss
Anmerkung, dass die Kurtaxe im Preis inbegriffen ist, falls Sie ein „Pauschalzahler“ sind
UMSATZEVIDENZ
Der Vermieter ist verpflichtet, jede ausgegebene Rechnung (die er dem Gast oder der Agentur ausgestellt hat) in das Buch der Umsatzevidenz oder in das Formular der Umsatzevidenz einzutragen. Das Buch kann im Geschäft „Narodne novine“ unter der Kennnummer IX-360 gekauft werden, und das Formular für die Umsatzevidenz kann HIER heruntergeladen werden.
EVAKUIERUNGSPLAN
Gemäß der Verordnung zur Klassifizierung und Kategorisierung von Objekten, in denen gastgewerbliche Dienstleistungen im Haushalt angeboten werden (Anhang I.-IV.), muss jedes Objekt einen Evakuierungsplan haben, der ordnungsgemäß am Eingang in das Objekt angebracht ist.
ERSTE HILFE KASTEN
Gemäß § 5 Absatz 5 der Verordnung über die Klassifizierung und Kategorisierung von Objekten, in denen gastgewerbliche Dienstleistungen im Haushalt erbracht werden, müssen in den Objekten Mittel zur Erbringung Erster Hilfe, bzw. ein Erster Hilfe Kasten, gesichert sein.
INFORMATION ÜBER DIE ART DES EINREICHENS EINER GÄSTEBESCHWERDE
Gemäß den Bestimmungen des § 10. des Verbraucherschutzgesetzes ist der Vermieter verpflichtet, dem Gast das Einreichen einer schriftlichen Beschwerde im Objekt zu ermöglichen und ohne Verzug dessen Erhalt schriftlich zu bestätigen sowie dem Gast das Einreichen einer schriftlichen Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail zu ermöglichen, in der Einrichtung gut sichtbar die Information über die Art des Einreichens einer schriftlichen Beschwerde hervorzuheben, innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der eingegangenen Beschwerde schriftlich auf diese zu antworten sowie Aufzeichnungen über die Gästebeschwerden zu führen und ein Jahr lang ab Erhalt der schriftlichen Beschwerde aufzubewahren.
ZAHLUNG EINES JÄHRLICHEN PAUSCHALBETRAGS FÜR DIE KURTAXE
Die Höhe des Pauschalbetrags der Kurtaxe ist an das Grundbett und das Zustellbett gebunden und beträgt – 60,00 € pro Bett. Der Vermieter zahlt die Kurtaxe pauschal auf einmal oder in drei gleichen Raten:
I.Rate – spätestens bis 31. Juli
II.Rate – spätestens bis 31. August
III. Rate – spätestens bis 30. September
Falls Sie als Gewerbe oder Firma angemeldet sind, zahlen Sie die Kurtaxe pro Person pro Übernachtung.
Informationen über die Höhe der Kurtaxe sowie darüber wie diese zu zahlen ist, können Sie im Tourismusverband erhalten, und es besteht auch die Möglichkeit einer Lastschrift (Zahlschein) direkt aus dem eVisitor System.
Die Regelung über die Art und Weise der Erhebung des Pauschalbetrags der Kurtaxe für Personen, die Unterkunftsdienstleistungen im Haushalt oder in bäuerlichen Haushalten anbieten (Volksblatt 92/09) wurde mit dem 1. Januar 2020 aufgehoben.
ZAHLUNG EINES JÄHRLICHEN PAUSCHALEN STEUERBETRAGS
Die jährliche Pauschalsteuer richtet sich nach der Anzahl der registrierten Grundbetten (Zustellbetten sind von der Bezahlung der Steuern befreit) und ist unabhängig vom Zeitraum der Durchführung der Tätigkeit sowie der Anzahl der verwirklichten Übernachtungen.
Die Höhe der Pauschalsteuer richtet sich nach der Klasse des Tourismusorts:
Klasse A (VRSAR) – 39,82 €
Klasse D (BEGI, BRALIĆI, DELIĆI, FLENGI, GRADINA, KLOŠTAR, KONTEŠIĆI, MARASI) - 19,91 €
Die Pauschalsteuer zahlen alle Vermieter, die einen Bescheid über die Genehmigung des Anbietens einer Dienstleistung im Haushalt besitzen, außer jene, die sich im MwSt. System befinden.
Das Finanzamt versendet keine Zahlscheine mehr, sondern nur eine Benachrichtigung in der die Zahlungsfristen und Steuerbeträge pro Rate (pro Quartal) angeführt sind.
ZAHLUNG DES TOURISTISCHEN MITGLIEDSBEITRAGS
Der touristische Mitgliedsbeitrag wird im jährlichen Pauschalbetrag von 5,97 € für Dauerbetten und 2,99 € für Zustellbetten (ab 01.01.2020) gezahlt. Ausnahmsweise wurden, pandemiebedingt, in den Jahren 2020 und 2021 2,99 € pro Dauerbett gezahlt und für Zustellbetten wurde kein Mitgliedsbeitrag gezahlt.
Das Formular TZ2 für das Jahr 2024 wird bis zum 15.1.2024 beim Finanzamt abgegeben.
Vermieter mit Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde Vrsar können die Formulare per Post an folgende Adresse senden: POREZNA UPRAVA, ISPOSTAVA POREČ, Mate Vlašića 20, 52440 Poreč.
NORMEN FÜR LEBENSMITTEL UND GETRÄNKE
Falls der Vermieter die Dienstleistungen eines Frühstücks anbietet, ist es notwendig, die Normen für Lebensmittel und Getränke festzulegen und die Dienstleistungen gemäß den festgelegten Normen anzubieten sowie auf Anfrage dem Gast die Normen vorzulegen.
ANMELDUNG DER GÄSTE MITTELS EVISITOR SYSTEM
eVisitor – Informationssystem zur An- und Abmeldung von Touristen – Pflicht seit 01.01.2016
Gemäß § 21 des Gesetzes über die Kurtaxe ist der Vermieter verpflichtet, Gäste innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft beim Tourismusverband anzumelden sowie innerhalb von 24 Stunden deren Aufenthalt abzumelden.
Am 20. November 2015 wurde im Volksblatt Nr. 126/15 die Verordnung über die Art und Weise der Führung einer Liste von Touristen sowie über die Form und den Inhalt des Formulars zur Anmeldung von Touristen beim Tourismusverband veröffentlicht, die das eVisitor System als zentrale Stelle für die An- und Abmeldung von Touristen, die Erhebung der Kurtaxe und die statistische Verwaltung von Daten über Steuerzahler und Touristen vorschreibt.
Seit dem 1. Januar 2016 sind die bisherigen Methoden zur An- und Abmeldung von Touristen nicht mehr gültig, die An- und Abmeldung erfolgt ausschließlich über das neue Informationssystem eVisitor (www.evisitor.hr). Das eVisitor System ist als Webanwendung über das Internet verfügbar, ohne Notwendigkeit einer zusätzlichen Installation auf dem Computer, und es ist für alle Benutzer kostenlos.
Um im eVisitor System arbeiten zu können, ist es notwendig, dass der Steuerzahler einmalig persönlich zum Tourismusverband kommt, der die Benutzerdaten aushändigt, und zwar Benutzername, Passwort und TAN-Tabelle für die Nutzung des Systems. Bei der Entgegennahme der Daten ist die Vorlage eines Identifikationsdokuments und eines Bescheids über das Anbieten von Dienstleistungen verpflichtend oder im Falle des Eigentümers eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung sowie Einwohners der Gemeinde/Stadt ein entsprechender Eigentumsnachweis. Es ist notwendig, dass die Benutzerdaten von einer befugten Person des Steuerzahlers (Eigentümer, Geschäftsführer) entgegengenommen werden, und falls die Daten von einer befugten Person entgegengenommen werden, muss diese über eine schriftliche, von einem Notar beglaubigte Vollmacht verfügen.